Der BGH hat mit dem Urteil vom 27.06.2024 (Az. I ZR 98/23) klare Richtlinien für die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung gesetzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat  klargestellt: Die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung ist nur dann zulässig, wenn präzise erklärt wird, was genau damit gemeint ist.

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass der Begriff „klimaneutral“ für die Verbraucher mehrdeutig ist. 

Er kann sowohl bedeuten, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung tatsächlich keine CO2-Emissionen verursacht, als auch, dass entstandene Emissionen durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden (Kompensation).

Angesichts dieses Urteils sollten Energievertriebsunternehmen ihre Werbemaßnahmen sorgfältig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sich keinem Greenwashing-Vorwurf auszusetzen.

 Hier einige konkrete Handlungsempfehlungen:

  • Präzise Definition:
    • Wenn Sie den Begriff „klimaneutral“ verwenden möchten, müssen Sie klar und eindeutig definieren, welche konkrete Bedeutung dieser Begriff in Ihrem Zusammenhang hat.
    • Erläutern Sie, ob Sie die Klimaneutralität durch Vermeidung von Emissionen oder durch Kompensation erreichen.
    • Wenn Sie das nicht können, sollten Sie andere Begrifflichkeiten wählen, wie z.B. „klimafreundlich“.

  • Transparenz ist Trumpf:
    • Zeigen Sie Transparenz in Bezug auf Ihre Klimaschutzmaßnahmen. Zum Beispiel durch entsprechende User Stories.
    • Informieren Sie Ihre Kunden über die konkreten Schritte, die Sie zur Erreichung der Klimaneutralität unternehmen.

  • Vermeidung von Übertreibungen:
    • Vermeiden Sie es, unrealistische Erwartungen zu wecken.
    • Übertreiben Sie die Wirkung Ihrer Klimaschutzmaßnahmen nicht.

  • Gesetzliche Vorgaben beachten:
    • Bleiben Sie stets auf dem Laufenden über aktuelle gesetzliche Vorgaben im Bereich des Energierechts, Klimarechts und des Wettbewerbsrechts.

 

Fazit

Das BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Klimakommunikation. Energieversorger sollten die Chance nutzen, um sich als Vorreiter in Sachen kommunalen Klimaschutz zu positionieren. Eine klare und ehrliche Kommunikation ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen an die geltenden gesetzlichen Anforderungen und die Vorgaben aus der Rechtsprechung anpassen können?

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.