Die Sommerpause ist vorbei, und die Regulierung des Energiemarktes schreitet weiter voran. Am 28. August 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung.
Dieser Entwurf betrifft die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Ziel ist die Umsetzung der EU-Regelungen zur Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in nationales Recht. Besonders im Fokus stehen der Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen und die Stärkung des Verbraucherschutzes.
Die Novelle umfasst zahlreiche Änderungen, die sich auf verschiedene Aspekte des Energiemarktes auswirken – große Themen wie die Schaffung eines einheitlichen Netzanschlussportals über die Aufnahme von 60 neuen Netzausbauprojekten in den Bundesbedarfsplan bis hin zur Schaffung von Regelungen für Energy-Sharing- Communities.
Auch im Bereich der dynamischer Stromtarife wirken sich einige der geplanten Anpassungen auf die Gestaltung von dynamischen Stromprodukten aus und sollten von den Projektverantwortlichen unbedingt berücksichtigt werden.
Für eine detaillierte Betrachtung können Sie den vollständigen Referentenentwurf hier einsehen.
Der Referentenentwurf markiert den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens und ist noch nicht final mit der Bundesregierung abgestimmt. Bevor das Gesetz in den Bundestag eingebracht, diskutiert und verabschiedet wird, wird noch einige Zeit vergehen. Ziel ist es, die Novelle noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Phase der Verbändeanhörung. Stellungnahmen können bis zum 10. September 2024 elektronisch an enwg-novellen-iiic5@bmwk.bund.de eingereicht werden.
Die geplanten Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche der Energiewirtschaft und werfen viele Gestaltungs-Fragen auch für die Produktentwicklung auf. Besonders dynamische Tarife, die ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden sollen, sind von Unsicherheiten betroffen.
Bis die Novelle des EnWG verabschiedet ist, bleibt die aktuelle Rechtslage bestehen. Dieser Zustand schafft jedoch Unsicherheiten für Unternehmen, da eine verlässliche rechtliche Grundlage für den Start in die neue Produktwelt fehlt.
Stromlieferanten müssen sich unter anderem mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
Unternehmen der Energiebranche sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich rechtzeitig auf die kommenden Änderungen einstellen. Wir halten Sie weiterhin über die relevanten Entwicklungen für den Energievertrieb auf dem Laufenden.
Kompakter Überblick der geplanten Änderungen in Bezug auf dynamische Tarife im aktuellen Referenten-Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes vom 28. August 2024.
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