Sofort Impressum prüfen – denn Abmahnrisiken steigen!
Aus aktuellen Anlass: Der Link zur EU-Schlichtungsplattform (OS-Plattform), der jahrelang Pflicht war, muss ab dem 20. Juli 2025 komplett aus dem Impressum verschwinden. Wer diesen nicht Link entfernt, riskiert teure Abmahnungen. Für Anbieter in der Energiebranche – ob Energiemakler, Energieberater oder Energievertrieb – ist ein vollständiges, aktuelles Impressum ein Muss.
Was ist das Impressum – und wen betrifft die Pflicht?
Das Impressum enthält die Identität und Kontaktdaten des Webseitenbetreibers sowie branchenspezifische Hinweise. Es ist Pflicht für alle, die ihre Website nicht ausschließlich privat nutzen. Das Impressum muss auf jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Am besten ist es im Footer der Webseite immer aufgeführt und anklickbar.
Warum ist ein fehlerhaftes Impressum gefährlich?
Fehlerhafte Angaben sind ein Einfallstor für Abmahnungen oder Bußgelder. Schon kleinere Formfehler führen regelmäßig zu teuren rechtlichen Konsequenzen. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der § 33 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände können unvollständige oder veraltete Angaben als unlauteren Wettbewerb rügen und formell abmahnen. Eher theoretisch sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro im Wiederholungsfall möglich.
Update 2024/2025: Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und Medienstaatsvertrag (MStV)
Das Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG) hat das Telemediengesetz (§ 5 TMG) abgelöst. Impressumsangaben müssen jetzt auf das DDG verweisen – alte Gesetzesnennungen entfernen!
Der Medienstaatsvertrag (§ 18 MStV) ersetzt § 55 Abs. 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) und regelt die Anbieterkennzeichnung für redaktionelle Inhalte.
Pflichtangaben im Impressum – der Check
Folgende Angaben müssen für Energiemakler, Energieberater und Energievertriebe abgedeckt sein:
Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens (nicht nur bloß ein Postfach)
Vollständige Name der vertretungsberechtigten Person (Jobtitel ist nicht erforderlich)
Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, ggf. Telefon)
Handelsregister- und Umsatzsteuer-ID (falls zutreffend)
Zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
Berufshaftpflichtversicherung (bei entsprechenden Berufsgruppen – z.B. Anwälten)
Impressum innerhalb von zwei Klicks erreichbar
Ab 20.07.2025: Kein Hinweis/Link zur EU-Schlichtungsplattform (OS-Plattform)!
Für redaktionelle Inhalte: Verantwortlicher nach § 18 MStV
Beispiel einer typischen Abmahnfalle
Ein Urteil aus 2013 zeigt, wie schnell auch Makler in die Abmahnfalle geraten können:
Eine Immobilienmaklerin wurde verklagt, weil einem Konkurrenten auffiel, dass im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde fehlte. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte sie zur weitestgehenden Übernahme der Prozesskosten (LG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2013 – 14c O 92/13 U), ca. 1.000 EUR und natürlich musste sie auch das Impressum korrigieren.
Praxis-Tipp für Energieprofis
Wir haben unser Impressum mithilfe einem kostenlosen Generators direkt aktualisiert. Nutzen Sie unbedingt solche Tools – sie helfen, die gesetzlichen Vorgaben für Diensteanbieter einfach und unkompliziert zu erfüllen! Unsere Rundschau bei bekannten Webseiten von Akteuren aus dem Energiemarkt haben gezeigt – diese Änderungen sind bei ganz vielen Unternehmen noch nicht nachvollzogen worden. Ergänzen Sie bei der Gelegenheit gleich auch passende Haftungsausschlüsse für externe Links, Hinweise zu Urheberrechten und zu genutztem Bildmaterial.
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