Noch immer ist für Energievertriebe und Energievermittlungen viel zu tun, bevor die besinnliche Weihnachtszeit kommen kann. Es sind harte Bretter, die noch bis zur Bescherung an Heiligabend gebohrt werden müssen.
Die Konsequenzen aus dem nergiepreisbremsen werden weiterhin intensiv diskutiert. Ende der vergangenen Woche wurden per Kabinettsbeschluss immerhin die notwendigen Rahmenbedingungen für die gedeckelten Preise konkretisiert. Versorger und Energiekunden sind nun sehr kurzfristig gefordert, auf die neuen, sehr komplexen Anforderungen richtig zu reagieren.
Einige wichtige Hinweise auf weiterführende Informationen finden Sie hier:
Informationspaket des Bundeswirtschaftsministeriums:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html
Anwendungshilfe des BDEW zur Soforthilfe (hier aktuell 3. Auflage):
https://www.bdew.de/media/documents/Awh_20221111_Soforthilfe_3._Auflage_11.11.22_final.pdf
Fraglich ist für energieintensive Unternehmen, was zu tun ist, um von den Energie-Preisbremsen zu profitieren und Ansprüche geltend zu machen. Hier müssen die richtigen operativen Schritte gewählt werden. Wichtig ist hier eine Kontaktaufnahme mit dem aktuellen Energieversorger, um notwendigen Informationen auszutauschen und Ansprüche anmelden zu können.
Klar ist schon jetzt – die Preisobergrenzen wirken nicht in allen Konstellationen so wie vom Gesetzgeber beabsichtigt. Das wird einige rechtlichen Auseinandersetzungen nachsichziehen.
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe Gesetz (EWSG) weist schon jetzt einige Webfehler auf.
Betroffene Unternehmen und Interessensverbände gehen auf die Barrikaden.
Die Diskussionspunkte aus Sicht der Industrie sind im Handelsblatt übersichtlich zusammengestellt:
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