Urteilsbesprechung: DSGVO-Verstöße können zu Abmahnungen führen
Der BGH hat am 27. März 2025 entschieden, dass zentrale Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Marktverhaltensregeln zu werten sind, sodass Verstöße nicht nur von Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern auch von Mitbewerbern und Verbänden mit dem UWG verfolgt werden können. Betroffen sind insbesondere transparente, verständliche Informationen nach Art. 12 Abs. 1 S. 1, Pflichtangaben nach Art. 13 […]